STADTPLANUNG 4

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NIEDERNHALL

Städtebauliche Neuordnung

Grundstück

die alte Kelter mit Umgriff


Bauherr

Stadt Niedernhall


Programm

Sommernutzung der Kelter und Wohnungsbau im Umfeld


BESTANDSSITUATION

Durch die Anbauten der Lagerhallen für die ehemalige Weinbaugenos-senschaft wurde das Quartier zwischen ehemaliger Kelter und Turmgässle in seiner städtebaulichen Maßstäblichkeit stark gestört.

Die ehemalige Wegebeziehung zwischen Torgasse und Hintere Gasse wurde abgeschnitten.

Das denkmalgeschützte Gebäude der Kelter wurde über die Jahre der Nutzung durch die Weingenossenschaft durch mehrere Anbauten östlich und westlich komplett eingebaut, so dass eine Wahrnehmung des Gebäudes bzw. des Areals nur noch von Süden und Norden möglich ist. Durch die Anbauten wurden auch die Wegebeziehungen im Kernbereich stark eingeschränkt.

 

STÄDTEBAULICHE NEUORDNUNG / ENTWURFSIDEE

Dem Ideenteil liegt der Entwurfsgedanke einer jeweilig architektonisch eigen-ständigen Quartiersbildung zugrunde: Das neue Quartier zwischen (neuer) Zwerchgasse und Turmgässle soll in der Nutzung und städtebauliche Gestaltung zu einem neuen Altstadt-Wohn-Baustein entwickelt werden.


Es soll ein innerörtliches Wohnen gefördert werden: 

- Für junge Familien in der Hausform des

  Doppelhauses bzw. des „Stadthauses“

- Für Senioren mit und ohne Betreuung in der Hausform

  des barrierefreien Wohnens.


Aufgrund der Lage des Quartiers im Altstadtkern bezüglich Immissionen, kurzer Wege zu den Standorten für den täglichen Bedarfs, kann hier ein innerörtliches Wohnen von Standortqualität entstehen. Das Quartier kann abschnittsweise entwickelt werden, der 1. Abschnitt könnte die Neubebauung an der „neuen“ Zwerchgasse sein. Das bestehende Quartier zwischen Torgasse und Keltergasse, sowie am Turmgässle soll im Bestand erhalten und für Altbau-Interessierte gefördert werden. Das Wohnen im Ortsbereich baut auf die kurzen Wege zu der Einrichtung des täglichen Bedarfes und ist ein den Einrichtungen des täglichen Bedarfes und ist ein kleiner Beitrag zur Schonung der freien Landschaft.

Der Standort wird als nicht ideal für Gewerbe (Einzelhandel, Gastronomie usw.) gesehen und weist deshalb auch keine Flächen dafür aus.


Der Realisierungsteil stellt sich ebenso als eigenständiges, räumlich geschlos-senes Quartier dar.

Es dient der örtlichen Gemeinschaft in Form von öffentlichen Veranstaltungen sowie der Vereinsnutzung. Die umgebende Mauer verstärkt den Gedanken eines städtebaulichen Solitärs und gibt dem Standort ein unverwechselbares Ortsbild. Der Kelterraum wird von seinen Anbauten befreit, die mit dem Wegfall der bisherigen Nutzung ihre Funktion verloren haben und wird somit auf seinen ursprünglichen denkmalgeschützten Kern reduziert, so dass die Anlage wieder von allen Seite erlebbar und begehbar wird. 


NIEDERNHALL

Städtebauliche Neuordnung



Grundstück

die alte Kelter mit Umgriff


Bauherr

Stadt Niedernhall


Programm

Sommernutzung der Kelter und Wohnungsbau im Umfeld



BESTANDSSITUATION

Durch die Anbauten der Lagerhallen für die ehemalige Weinbaugenossenschaft wurde das Quartier zwischen ehemaliger Kelter und Turmgässle in seiner städtebaulichen Maßstäblichkeit stark gestört.

Die ehemalige Wegebeziehung zwischen Torgasse und Hintere Gasse wurde abgeschnitten.

Das denkmalgeschützte Gebäude der Kelter wurde über die Jahre der Nutzung durch die Weingenossenschaft durch mehrere Anbauten östlich und westlich komplett eingebaut, so dass eine Wahrnehmung des Gebäudes bzw. des Areals nur noch von Süden und Norden möglich ist. Durch die Anbauten wurden auch die Wegebeziehungen im Kernbereich stark eingeschränkt.

 

STÄDTEBAULICHE NEUORDNUNG / ENTWURFSIDEE

Dem Ideenteil liegt der Entwurfsgedanke einer jeweilig architektonisch eigen-ständigen Quartiersbildung zugrunde: Das neue Quartier zwischen (neuer) Zwerchgasse und Turmgässle soll in der Nutzung und städtebauliche Gestaltung zu einem neuen Altstadt-Wohn-Baustein entwickelt werden.


Es soll ein innerörtliches Wohnen gefördert werden: 

- Für junge Familien in der Hausform des

  Doppelhauses bzw. des „Stadthauses“

- Für Senioren mit und ohne Betreuung in der Hausform

  des barrierefreien Wohnens.


Aufgrund der Lage des Quartiers im Altstadtkern bezüglich Immissionen, kurzer Wege zu den Standorten für den täglichen Bedarfs, kann hier ein innerörtliches Wohnen von Standortqualität entstehen. Das Quartier kann abschnittsweise entwickelt werden, der 1. Abschnitt könnte die Neubebauung an der „neuen“ Zwerchgasse sein. Das bestehende Quartier zwischen Torgasse und Keltergasse, sowie am Turmgässle soll im Bestand erhalten und für Altbau-Interessierte gefördert werden. Das Wohnen im Ortsbereich baut auf die kurzen Wege zu der Einrichtung des täglichen Bedarfes und ist ein den Einrichtungen des täglichen Bedarfes und ist ein kleiner Beitrag zur Schonung der freien Landschaft.

Der Standort wird als nicht ideal für Gewerbe (Einzelhandel, Gastronomie usw.) gesehen und weist deshalb auch keine Flächen dafür aus.


Der Realisierungsteil stellt sich ebenso als eigenständiges, räumlich geschlossenes Quartier dar.

Es dient der örtlichen Gemeinschaft in Form von öffentlichen Veranstaltungen sowie der Vereinsnutzung. Die umgebende Mauer verstärkt den Gedanken eines städtebaulichen Solitärs und gibt dem Standort ein unverwechselbares Ortsbild. Der Kelterraum wird von seinen Anbauten befreit, die mit dem Wegfall der bisherigen Nutzung ihre Funktion verloren haben und wird somit auf seinen ursprünglichen denkmalgeschützten Kern reduziert, so dass die Anlage wieder von allen Seite erlebbar und begehbar wird. 

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NIEDERNHALL

Städtebauliche Neuordnung

Grundstück

die alte Kelter mit Umgriff


Bauherr

Stadt Niedernhall


Programm

Sommernutzung der Kelter und Wohnungsbau im Umfeld


BESTANDSSITUATION

Durch die Anbauten der Lagerhallen für die ehemalige Weinbaugenos-senschaft wurde das Quartier zwischen ehemaliger Kelter und Turm-gässle in seiner städtebaulichen Maßstäblichkeit stark gestört. Die ehe-malige Wegebeziehung zwischen Torgasse und Hintere Gasse wurde abgeschnitten.


Das denkmalgeschützte Gebäude der Kelter wurde über die Jahre der Nutzung durch die Weingenossenschaft durch mehrere Anbauten östlich und westlich komplett eingebaut, so dass eine Wahrnehmung des Gebäudes bzw. des Areals nur noch von Süden und Norden möglich ist. Durch die Anbauten wurden auch die Wegebeziehungen im Kernbereich stark eingeschränkt.

 

STÄDTEBAULICHE NEUORDNUNG / ENTWURFSIDEE

Dem Ideenteil liegt der Entwurfsgedanke einer jeweilig architektonisch eigenständigen Quartiersbildung zugrunde: Das neue Quartier zwischen (neuer) Zwerchgasse und Turmgässle soll in der Nutzung und städte-bauliche Gestaltung zu einem neuen Altstadt-Wohn-Baustein entwickelt werden.


Es soll ein innerörtliches Wohnen gefördert werden: 

- Für junge Familien in der Hausform des

  Doppelhauses bzw. des „Stadthauses“

- Für Senioren mit und ohne Betreuung in der Hausform

  des barrierefreien Wohnens.


Aufgrund der Lage des Quartiers im Altstadtkern bezüglich Immissionen, kurzer Wege zu den Standorten für den täglichen Bedarfs, kann hier ein innerörtliches Wohnen von Standortqualität entstehen. Das Quartier kann abschnittsweise entwickelt werden, der 1. Abschnitt könnte die Neubebauung an der „neuen“ Zwerchgasse sein. Das bestehende Quartier zwischen Torgasse und Keltergasse, sowie am Turmgässle soll im Bestand erhalten und für Altbau-Interessierte gefördert werden. Das Wohnen im Ortsbereich baut auf die kurzen Wege zu der Einrichtung des täglichen Bedarfes und ist ein den Einrichtungen des täglichen Bedarfes und ist ein kleiner Beitrag zur Schonung der freien Landschaft. Der Standort wird als nicht ideal für Gewerbe (Einzelhandel, Gastronomie usw.) gesehen und weist deshalb auch keine Flächen dafür aus.


Der Realisierungsteil stellt sich ebenso als eigenständiges, räumlich geschlossenes Quartier dar.


Es dient der örtlichen Gemeinschaft in Form von öffentlichen Veran-staltungen sowie der Vereinsnutzung. Die umgebende Mauer verstärkt den Gedanken eines städtebaulichen Solitärs und gibt dem Standort ein unverwechselbares Ortsbild. Der Kelterraum wird von seinen Anbauten befreit, die mit dem Wegfall der bisherigen Nutzung ihre Funktion verloren haben und wird somit auf seinen ursprünglichen denkmal-geschützten Kern reduziert, so dass die Anlage wieder von allen Seite erlebbar und begehbar wird. 

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