STADTPLANUNG 1

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REMSECK AM NECKAR

Grobanalyse „ALDINGEN III“



Aldingen ist ein altes Bauern- und Handwerkerdorf, erstmals erwähnt um 1100. Das Sanierungsgebiet Aldingen I umfasste die historische Ortsmitte Aldingens. Das Sanierungsgebiet Aldingen II wurde 1997 förmlich festgelegt und umfasste östlich und südlich der Ortsmitte gelegene Bereiche mit gewerblichen Brachflächen und öffentlichen Flächen, deren Neuord-nung wesentliches Sanierungsziel war. 2007 wurde der Neuantrag für das Sanierungsgebiet „Aldingen III“ gestellt. Mit der Grobanalyse „Aldingen III“ wurden Erkenntnisse über den damaligen Zustand der städtebaulichen Missstände und die mögliche Neuordnung dieses Gebietes vorgelegt. 


Bereits im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen wurden Vorschläge für die Neuordnung erarbeitet und die daraus resultierenden Maßnahmen in detaillierter Kosten- und Finanzierungsübersicht dargestellt. Im Untersuchungsgebiet dominiert das Wohnen. Die Hauptgebäude im Untersuchungsgebiet sind folgenden Hauptnutzungen zuzuordnen: Woh-nen 73%, Gewerbe, Handel, Dienstleistung 11%, öffentliche Nutzung 7%, Landwirtschaft, Lagerflächen 9% (Untersuchung, Stand: 2008). Der Gebäudezustand wurde in drei Kategorien unterteilt: Gebäude mit erhebliche Mängeln 30%, Gebäude mit geringen bzw. mittleren Mängeln 32%, Gebäude neuwertig 38% (Untersuchung, Stand: 2008). Die zentral gelegenen Bereiche südlich des Schlosshofes und an der Kirchstraße sollten in ihrer Mischnutzung (Handel, Dienstleistung und Wohnen) gestärkt werden. Westlich der Neckarstraße dominierten Gemeinbedarfsnutzungen (Schule, Sportanlagen, Gemeindehalle). In den anderen Bereichen des Untersuchungsgebietes überwog die Wohnnutzung. Die Grünfläche Meisenweg sollte zu einer Begegnungsfläche für Jung und Alt umgewandelt werden. Die Neckar- und die Schillerstraße hatten eine wichtige Funktion als Sammelstraße. Sie sollten ihre Funktionstrennung für den fließenden und parkenden Verkehr, sowie den Fußgängerbereich behalten. Die übrigen Straßen im Untersuchungsgebiet sollten als Anliegerstraßen ohne Funktionstrennung allen Verkehrsteilnehmern eine gleichberechtigte Benutzung ermöglichen. 


Zur Durchführung der im Nutzungs- und Erschließungskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen waren notwendig: die Grunderwerbe durch die Stadt Remseck am Neckar, die Freilegung von Grundstücken, die Herstellung und Änderung von Erschließungsmaßnahmen, die Herstellung von Parkierungsanlagen und die Modernisierungen und Umnutzungen der bestehenden Gebäude. Es wurde parallel empfohlen, das künftige Sanierungsgebiet wie das Untersuchungsgebiet – jedoch einschließlich des gesamten Meisenweges – abzugrenzen. Die Maßnahmenschwerpunkte bedürften nicht des besonderen bodenrechtlichen Instruments der § 152 bis § 156a BauGB. Für die Sanierungsdurchführung wurde sich daher aus damaliger Sicht das “Vereinfachte Verfahren“ empfohlen.

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Grobanalyse „ALDINGEN III“



Aldingen ist ein altes Bauern- und Handwerkerdorf, erstmals erwähnt um 1100. Das Sanierungsgebiet Aldingen I umfasste die historische Ortsmitte Aldingens. Das Sanierungsgebiet Aldingen II wurde 1997 förmlich festgelegt und umfasste östlich und südlich der Ortsmitte gelegene Bereiche mit gewerblichen Brachflächen und öffentlichen Flächen, deren Neuordnung wesentliches Sanierungsziel war. 2007 wurde der Neuantrag für das Sanierungsgebiet „Aldingen III“ gestellt. Mit der Grobanalyse „Aldingen III“ wurden Erkenntnisse über den damaligen Zustand der städtebaulichen Missstände und die mögliche Neuordnung dieses Gebietes vorgelegt. 


Bereits im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen wurden Vorschläge für die Neuordnung erarbeitet und die daraus resultierenden Maßnahmen in detaillierter Kosten- und Finanzierungsübersicht dargestellt. Im Untersuchungsgebiet dominiert das Wohnen. Die Hauptgebäude im Untersuchungsgebiet sind folgenden Hauptnutzungen zuzuordnen: Wohnen 73%, Gewerbe, Handel, Dienstleistung 11%, öffentliche Nutzung 7%, Landwirtschaft, Lagerflächen 9% (Untersuchung, Stand: 2008). Der Gebäudezustand wurde in drei Kategorien unterteilt: Gebäude mit erhebliche Mängeln 30%, Gebäude mit geringen bzw. mittleren Mängeln 32%, Gebäude neuwertig 38% (Untersuchung, Stand: 2008). Die zentral gelegenen Bereiche südlich des Schlosshofes und an der Kirchstraße sollten in ihrer Mischnutzung (Handel, Dienstleistung und Wohnen) gestärkt werden. Westlich der Neckarstraße dominierten Gemeinbedarfsnutzungen (Schule, Sportanlagen, Gemeindehalle). In den anderen Bereichen des Untersuchungsgebietes überwog die Wohnnutzung. Die Grünfläche Meisenweg sollte zu einer Begegnungsfläche für Jung und Alt umgewandelt werden. Die Neckar- und die Schillerstraße hatten eine wichtige Funktion als Sammelstraße. Sie sollten ihre Funktionstrennung für den fließenden und parkenden Verkehr, sowie den Fußgängerbereich behalten. Die übrigen Straßen im Untersuchungsgebiet sollten als Anliegerstraßen ohne Funktionstrennung allen Verkehrsteilnehmern eine gleichberechtigte Benutzung ermöglichen. 


Zur Durchführung der im Nutzungs- und Erschließungskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen waren not-wendig: die Grunderwerbe durch die Stadt Remseck am Neckar, die Freilegung von Grundstücken, die Her-stellung und Änderung von Erschließungsmaßnahmen, die Herstellung von Parkierungsanlagen und die Modernisierungen und Umnutzungen der bestehenden Gebäude. Es wurde parallel empfohlen, das künftige Sanierungsgebiet wie das Untersuchungsgebiet – jedoch einschließlich des gesamten Meisenweges – abzugrenzen. Die Maßnahmenschwerpunkte bedürften nicht des besonderen bodenrechtlichen Instruments der § 152 bis § 156a BauGB. Für die Sanierungsdurchführung wurde sich daher aus damaliger Sicht das “Vereinfachte Verfahren“ empfohlen.



REMSECK AM NECKAR

Grobanalyse „ALDINGEN III“



Aldingen ist ein altes Bauern- und Handwerkerdorf, erstmals erwähnt um 1100. Das Sanierungsgebiet Aldingen I umfasste die historische Ortsmitte Aldingens. Das Sanierungsgebiet Aldingen II wurde 1997 förmlich festgelegt und umfasste östlich und südlich der Ortsmitte gelegene Bereiche mit gewerblichen Brachflächen und öffentlichen Flächen, deren Neuord-nung wesentliches Sanierungsziel war. 2007 wurde der Neuantrag für das Sanierungsgebiet „Aldingen III“ gestellt. Mit der Grobanalyse „Aldingen III“ wurden Erkenntnisse über den damaligen Zustand der städtebaulichen Missstände und die mögliche Neuordnung dieses Gebietes vorgelegt. 


Bereits im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen wurden Vorschläge für die Neuordnung erarbeitet und die daraus resultierenden Maßnahmen in detaillierter Kosten- und Finanzierungsübersicht dargestellt. Im Untersuchungsgebiet dominiert das Wohnen. Die Hauptgebäude im Untersuchungsgebiet sind folgenden Hauptnutzungen zuzuordnen: Woh-nen 73%, Gewerbe, Handel, Dienstleistung 11%, öffentliche Nutzung 7%, Landwirtschaft, Lagerflächen 9% (Untersuchung, Stand: 2008). Der Gebäudezustand wurde in drei Kategorien unterteilt: Gebäude mit erhebliche Mängeln 30%, Gebäude mit geringen bzw. mittleren Mängeln 32%, Gebäude neuwertig 38% (Untersuchung, Stand: 2008). Die zentral gelegenen Bereiche südlich des Schlosshofes und an der Kirchstraße sollten in ihrer Mischnutzung (Handel, Dienstleistung und Wohnen) gestärkt werden. Westlich der Neckarstraße dominierten Gemeinbedarfsnutzungen (Schule, Sportanlagen, Gemeindehalle). In den anderen Bereichen des Untersuchungsgebietes überwog die Wohnnutzung. Die Grünfläche Meisenweg sollte zu einer Begegnungsfläche für Jung und Alt umgewandelt werden. Die Neckar- und die Schillerstraße hatten eine wichtige Funktion als Sammelstraße. Sie sollten ihre Funktionstrennung für den fließenden und parkenden Verkehr, sowie den Fußgängerbereich behalten. Die übrigen Straßen im Untersuchungsgebiet sollten als Anliegerstraßen ohne Funktionstrennung allen Verkehrsteilnehmern eine gleichberechtigte Benutzung ermöglichen. 


Zur Durchführung der im Nutzungs- und Erschließungskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen waren notwendig: die Grunderwerbe durch die Stadt Remseck am Neckar, die Freilegung von Grundstücken, die Herstellung und Änderung von Erschließungsmaßnahmen, die Herstellung von Parkierungsanlagen und die Modernisierungen und Umnutzungen der bestehenden Gebäude. Es wurde parallel empfohlen, das künftige Sanierungsgebiet wie das Untersuchungsgebiet – jedoch einschließlich des gesamten Meisenweges – abzugrenzen. Die Maßnahmenschwerpunkte bedürften nicht des besonderen bodenrechtlichen Instruments der § 152 bis § 156a BauGB. Für die Sanierungsdurchführung wurde sich daher aus damaliger Sicht das “Vereinfachte Verfahren“ empfohlen.

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